Transparenz-Plattform – ein kurzer Überblick der Inhalte

Die Transparenz-Plattform stellt Ihnen auf einen Blick Informationen und Daten bereit. Welche Dokumente werden veröffentlicht und welche Ausnahmen es gibt? Hier ein kurzer Überblick.

§ 7 Abs. 1 Nr. 1 LTransPG – Ministerratsbeschlüsse

Veröffentlichung:
• Beschlüsse des Kabinetts
• Erläuterungen zu den Beschlüssen
• Berichte über das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat

Ausnahmen:
• „Interne Ministerratsangelegenheiten“ – Darunter fallen Beschlüsse mit Personalentscheidungen oder mit einem sicherheitsrelevanten Bezug, Bestellungen, Ernennungen oder Entsendungen von Vertretern der Landesregierung in Gremien, Gesellschaften, Stiftungen oder sonstigen Einrichtungen mit Landesbeteiligung.
Eine Veröffentlichung erfolgt nicht über die Transparenz-Plattform, sondern wird nach Abschluss der jeweiligen Verfahren an entsprechenden Stellen (z. B. Organisations- Geschäftsverteilungs- oder Übersichtsplänen) veröffentlicht.
• Ministerratsbeschlüsse zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat – Solche Beschlüsse sind nur im Ergebnis veröffentlicht. Das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundestag wird in einem separaten Dokument hier dokumentiert.

Zuständigkeit:
• Staatskanzlei

Frist:
• Früheste Veröffentlichung nach Unterzeichnung der Niederschrift Ministerratssitzung.

§ 7 Abs. 1 Nr. 2 LTransPG – Berichte und Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag

Veröffentlichung:
Unterrichtungen an den Landtag über:
• Gesetzentwürfe
• den Gegenstand beabsichtigter Staatsverträge
• Angelegenheiten der Landesplanung, soweit von erheblicher landespolitischer Bedeutung
• Bundesratsangelegenheiten, soweit von erheblicher landespolitischer Bedeutung
• Entwürfe von Verwaltungsabkommen, soweit von erheblicher landespolitischer Bedeutung
• Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Regionen, anderen Staaten und zwischen-staatlichen Einrichtungen, soweit von erheblicher landespolitischer Bedeutung
• Angelegenheiten der Europäischen Union, soweit von erheblicher landespolitischer Bedeutung
• die Ausführung der Beschlüsse des Landtags, die ein Berichtsersuchen an die Landesregierung zum Gegenstand haben
• Verordnungsentwürfe von erheblicher landespolitischer Bedeutung
• die Absicht der Landesregierung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben

Ausnahmen:
• Nur soweit im Einzelfall gesetzlich geschützte öffentliche oder private Belange einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Zuständigkeit:
• Die Veröffentlichung erfolgt im Wege einer Verlinkung mit dem Offenen Parlamentarischen Auskunftssystem des Landtags Rheinland-Pfalz (OPAL).

Frist:
• Verfügbarkeit der Informationen sobald die Einstellung in OPAL erfolgt ist.

§ 7 Abs. 1 Nr. 3 LTransPG – In öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Veröffentlichung:
• Beschlüsse, die in öffentlichen Sitzungen* gefasst wurden
• Protokolle der jeweiligen Sitzungen
• Anlagen

Ausnahmen:
• Keine. Bei einer Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung stehen regelmäßig keine geschützten öffentlichen oder privaten Belange einer Veröffentlichung entgegen.

Zuständigkeit:
• Eigenverantwortlichkeit der jeweils betroffenen transparenzpflichtigen Stelle.

Frist:
• Spätestens vier Wochen nach der jeweiligen Sitzung.

*Öffentliche Sitzungen sind solche, zu denen eine Stelle zentral einlädt und an der jeder teilnehmen kann. Beispiele für solche Sitzungen sind die Landessportkonferenz, Sitzungen des Kommunalen Rates oder der Finanzausgleichskommission.

§ 7 Abs. 1 Nr. 9 LTransPG – Geodaten

Veröffentlichung:
• Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet

Zuständigkeit:
• Die Veröffentlichung erfolgt im Wege einer Verlinkung mit dem Geoportal Rheinland-Pfalz.

Frist:
Verfügbarkeit der Informationen sobald die Einstellung im Geoportal Rheinland-Pfalz erfolgt ist.